Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.07.2010 - 9 CE 10.983   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,41986
VGH Bayern, 19.07.2010 - 9 CE 10.983 (https://dejure.org/2010,41986)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.07.2010 - 9 CE 10.983 (https://dejure.org/2010,41986)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - 9 CE 10.983 (https://dejure.org/2010,41986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,41986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Frage, inwieweit die Gemeinde im Rahmen der Einvernehmensregelung gemäß § 36 BauGB allgemeine Belange des Naturschutzes geltend machen kann.Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Nutzungsuntersagung; Windkraftanlage; privilegiertes Außenbereichsvorhaben; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2010 - 9 CE 10.983
    Denn die Anforderungen des § 35 BauGB, auch soweit sie "naturbezogen" im Sinn von Absatz 3 Satz 1 Nr. 5 sind, stehen unabhängig neben den Anforderungen des Naturschutzrechts (vgl. BVerwG vom 13.12.2001 NVwZ 2002, 1112; vgl. hierzu auch BayVGH vom 15.10.2001 Az. 8 ZB 02.571).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2010 - 9 CE 10.983
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es einer Gemeinde grundsätzlich verwehrt ist, sich zum gesamtverantwortlichen Wächter des Natur- und Umweltschutzes aufzuschwingen und als solcher Belange der Allgemeinheit zu wahren, die keinen speziellen Bezug zu ihrem Selbstverwaltungsrecht, insbesondere zu ihrer Planungshoheit, aufweisen (vgl. hierzu BVerwG vom 26.2.2004 BVerwGE 121, 152 RdNr. 46).
  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65

    Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2010 - 9 CE 10.983
    Diese Vorschrift schützt insbesondere die gemeindliche Planungshoheit (so schon BVerwG vom 19.11.1965 BVerwGE 22, 342; vgl. auch BVerwG vom 30.7.2002 Az. 4 B 40/02 RdNr. 6 ).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07

    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2010 - 9 CE 10.983
    Hiermit kann die Antragstellerin schon deshalb nicht gehört werden, weil allein eine - unterstellte - falsche Verfahrenswahl die Verletzung von materiellen, an die gemeindliche Planungshoheit anknüpfenden Rechten nicht nach sich zieht und deshalb die Gemeinde nicht zur Versagung ihres Einvernehmens berechtigen würde (vgl. OVG Lüneburg vom 10.1.2008 Az. 12 LB 22/07, RdNr. 43 ).
  • VGH Hessen, 27.09.2004 - 2 TG 1630/04

    Kein vorläufiger Rechtsschutz für eine Gemeinde gegen die Errichtung mehrerer

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2010 - 9 CE 10.983
    Im Übrigen hätten der Antragstellerin auch im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens keine weitergehenden Rügebefugnisse zugestanden, die ihr ein Berufen auf allgemeine naturschutzrechtliche Belange ohne einen Bezug zu ihrer Planungshoheit erlaubt hätten (vgl. HessVGH vom 27.9.2004 ZNER 2004, 365).
  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2010 - 9 CE 10.983
    Ebenso wenig darf sie sich als Kontrolleur der zur Wahrung öffentlicher Belange jeweils berufenen staatlichen Behörden oder als Sachwalter privater Interessen betätigen (so ausdrücklich schon BVerwG vom 15.4.1999 NVwZ-RR 1999, 554).
  • BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05

    Materielle Rechtsposition als Voraussetzung für den Anspruch auf Einhaltung von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2010 - 9 CE 10.983
    Die Regelung des § 36 BauGB begründet hinsichtlich der materiellen Planungshoheit keine Rechte, sondern setzt sie voraus; ist die Planungshoheit der Gemeinde nicht verletzt, kann sich diese auch nicht gegen die Ersetzung des Einvernehmens durch die Genehmigungsbehörde wenden (vgl. BVerwG vom 10.1.2006 BauR 2006, 815).
  • VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08

    Gemeindliches Einvernehmen; Versagungsrecht; Planungsrechte; tatsächliche

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2010 - 9 CE 10.983
    Dass die Gemeinde im Rahmen der Einvernehmensregelung nicht berechtigt ist, fachbehördlich geregelte öffentliche Interessen geltend zu machen, wird nicht zuletzt auch dadurch belegt, dass weder das Baugesetzbuch noch die Fachgesetze ein besonderes Verfahren zur Konfliktregelung für den Fall vorsehen, dass eine Divergenz zwischen Fachbehörde und Gemeinde besteht (vgl. HessVGH vom 7.5.2009 NVwZ-RR 2009, 750).
  • BVerwG, 30.07.2002 - 4 B 40.02

    Baugenehmigung und gemeindliches Einvernehmen bei Behördenidentität

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2010 - 9 CE 10.983
    Diese Vorschrift schützt insbesondere die gemeindliche Planungshoheit (so schon BVerwG vom 19.11.1965 BVerwGE 22, 342; vgl. auch BVerwG vom 30.7.2002 Az. 4 B 40/02 RdNr. 6 ).
  • VGH Bayern, 15.10.2002 - 8 ZB 02.571

    Bauplanungsrecht: Vorrang von Naturschutz- vor Bauplanungsrecht bei

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2010 - 9 CE 10.983
    Denn die Anforderungen des § 35 BauGB, auch soweit sie "naturbezogen" im Sinn von Absatz 3 Satz 1 Nr. 5 sind, stehen unabhängig neben den Anforderungen des Naturschutzrechts (vgl. BVerwG vom 13.12.2001 NVwZ 2002, 1112; vgl. hierzu auch BayVGH vom 15.10.2001 Az. 8 ZB 02.571).
  • VG München, 30.01.2024 - M 1 K 21.3729

    Baugenehmigung für Stahlgittermast, Entgegenstehen öffentlicher Belange,

    Dass die Gemeinde im Rahmen der Einvernehmensregelung nicht berechtigt ist, fachbehördlich geregelte öffentliche Interessen geltend zu machen, wird nicht zuletzt auch dadurch belegt, dass weder das Baugesetzbuch noch die Fachgesetze ein besonderes Verfahren zur Konfliktregelung für den Fall vorsehen, dass eine Divergenz zwischen Fachbehörde und Gemeinde besteht (BayVGH, B.v. 19.7.2010 - 9 CE 10.983 - juris Rn. 9).
  • VG München, 30.01.2012 - M 1 SN 11.5955

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage

    Dabei ist der jeweils eigenständige Charakter der bauplanungsrechtlichen und der naturschutzrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Außenbereichvorhabens zu beachten; die Anforderungen des § 35 BauGB stehen, auch soweit sie "naturschutzbezogen" i.S.v. Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 sind, unabhängig neben den Anforderungen des Naturschutzrechts (BVerwG vom 13.12.2001 4 C 3/01 juris RdNr. 15 - 18; BayVGH vom 19.7.2010 9 CE 10.983 juris RdNr. 9) und sind im Rahmen des § 35 BauGB nicht zu prüfen, so dass die Übereinstimmung der Vorhaben mit den naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen in §§ 14 f. BNatSchG oder den Vorschriften der Naturparkverordnung Altmühltal hier dahinstehen kann.
  • VG Minden, 28.02.2011 - 11 L 71/11

    Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels ist

    vgl. VGH München, Beschluss vom 19.7.2010 - 9 CE 10.983 -, juris Rn. 11 unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Urteil vom 10.1.2008 - 12 LB 22/07 -, juris Rn. 43.
  • VG München, 24.08.2022 - M 1 SN 22.2804

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunksendemastes im

    Dass die Gemeinde im Rahmen der Einvernehmensregelung nicht berechtigt ist, fachbehördlich geregelte öffentliche Interessen geltend zu machen, wird nicht zuletzt auch dadurch belegt, dass weder das Baugesetzbuch noch die Fachgesetze ein besonderes Verfahren zur Konfliktregelung für den Fall vorsehen, dass eine Divergenz zwischen Fachbehörde und Gemeinde besteht (BayVGH, B.v. 19.7.2010 - 9 CE 10.983 - juris Rn. 9).
  • VG Schwerin, 16.03.2012 - 7 B 130/12

    Eilrechtsschutz einer Gemeinde gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    Zu der Frage, ob sich eine Gemeinde nur auf Belange berufen kann, die ihrem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind (offen der Beschluss des BVerwG vom 11. August 2008 - 4 B 25.08 -, a. a. O., S. 797), judizierten die Obergerichte uneinheitlich (s. etwa die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Juli 2010 - 9 CE 10.983 -, juris Rdnr. 9, 12, vom 15. Juni 2011 - 22 ZB 10.2357 -, juris Rdnr. 10 ff., und vom 26. Januar 2012 - 22 CS 11.2783 -, juris Rdnr. 10 ff., und dessen Urteil vom 24. März 2011 - 22 B 10.2320 -, juris Rdnr. 16 ff., 28, den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. November 2005 - 2 S 115/05 -, Landes- und Kommunalverwaltung 2006, S. 513 f., das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2008 - 12 LB 22/07 -, ZfBR 2008, S. 366 [371 f.], und die von Gatz, juris-Praxisreport BVerwG vom 13. Oktober 2008, zitierten Entscheidungen).
  • VG Meiningen, 19.01.2011 - 5 K 431/09

    Vereinbarkeit des Baus von zwei Windkraftanlagen mit der gemeindlichen

    Eine andere Sicht der Dinge ergibt sich auch nicht aus den Entscheidung des VGH Kassel (Beschluss vom 07.05.2009 - 3 A 1523/08.Z - NVwZ-RR 2009, 750; zitiert nach [...]), wonach die Gemeinde im Rahmen des § 35 BauGB einem Vorhaben nur solche Belange entgegenhalten darf, die auch tatsächlich dem Schutz ihrer subjektiven, die Einvernehmensregelung begründenden (Planungs-) Rechte dienen und somit den speziellen Bezug zu ihrem Selbstverwaltungsrecht aufweisen; es ihr mithin verwehrt ist, solche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB einzuwenden, die, wie zum Beispiel der Natur- oder der Immissionsschutz, auf die sich auch die Klägerin vorliegend beruft, fachbehördlich zugeordnet sind (vgl. auch VGH München, Beschluss vom 19.07.2010 - 9 CE 10.983 - zitiert nach [...]).
  • VG Würzburg, 06.05.2011 - W 5 K 10.509

    Änderungs- bzw. Ergänzungsbescheid zu einer Tektur-/Nachtragsgenehmigung zur

    Die hiergegen erhobene Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 19. Juli 2010 (Az.: 9 CE 10.983) zurück.
  • VG Schwerin, 15.09.2010 - 2 B 353/10

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei rechtswidriger Versagung desselben

    Zwar dient die in § 36 BauGB vorgesehene Mitwirkung der Gemeinde anerkanntermaßen dem Schutz (nur) ihrer Planungshoheit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.2008 - 4 B 25.08 - BauR 2008, 1844 ; Beschluss vom 10.01.2006 - 4 B 48.05 - BauR 2006, 815 ; VGH Kassel, Beschluss vom 07.05.2009 - 3 A 1523/08.Z - NVwZ-RR 2009, 750; OVG Lüneburg, Urteil vom 10.01.2008 - 12 LB 22/07 - ZfBR 2008, 366; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.11.2005 - 2S 115.05 - BauR 2006, 1100 ; VGH München, Beschluss vom 19.07.2010 - 9 CE 10.983 - [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht